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Hausordnung / DAS K – KULTUR- UND KONGRESSZENTRUM

Das K – Kultur- und Kongresszentrum Kornwestheim
 
Die Hausordnung für Das K – Kultur- und Kongresszentrum Kornwestheim (im Folgenden Das K genannt) bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern/-innen während ihres Aufenthalts in der Versammlungsstätte.
 
1 Hausrecht
Der Aufenthalt in der Versammlungsstätte ist nur berechtigten Personen, Besuchern/-innen mit gültiger Eintrittskarte sowie Veranstaltern/-innen und deren Gästen gestattet.
Besucher/-innen haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Den Weisungen der Mitarbeiter/-innen und Beauftragten des Hauses ist Folge zu leisten. Das Hauspersonal ist ausschließlich an die Weisungen des Vermieters gebunden.
 
2 Verhalten und Sicherheit
Alle Einrichtungen der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
 
Zu- und Ausgänge sowie Rettungswege müssen freigehalten werden. Das unberechtigte Öffnen von Terrassen- und Fluchttüren ist untersagt. Festgelegte Rettungswege und Bestuhlungspläne sowie die bestehende Anordnung von Tischen und Stühlen dürfen nicht geändert werden.
 
Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung von der Vermieterin oder deren Beauftragten angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung die Versammlungsstätte sofort zu verlassen.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Versammlungsstätte und deren Zugänge videoüberwacht werden.
 
Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher/-innen, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern/-innen führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden.
 
Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe einschließlich eventuell mitgeführter großer Taschen und Rucksäcken sowie Schirmen.
 
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen.
 
Personen, die erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen bzw. ausgeschlossenen Besucher/-innen auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
 
3 Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können; Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge; Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind; pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchbomben, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc., sowie jegliche Art von Konfetti; mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon, Gasdruckfanfare); Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die jedweder Meinungskundgebung dienen, (z.B. rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial); sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle, Kisten, Reisekoffer, etc. Fahnen oder Transparentstangen Drohnen oder ähnliche Flugkörper dürfen im gesamten Gebäude nicht betrieben werden. Das Benutzen von Fahrrädern, Rollern, Kickboards, Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards und vergleichbaren Fortbewegungs- mitteln sind nicht gestattet. Tiere jeglicher Art, ausgenommen Begleittiere (Blindenhunde). Ausnahmeregelungen unterliegen der Gestattung durch den Vermieter.
 
4 Schäden, Haftpflicht und Fundsachen
Während der Hausnutzung oder des Besuches entstandene oder verursachte Personen- und/oder Sachschäden müssen sofort dem Hauspersonal gemeldet werden. Die Ersatzpflicht für später angezeigte Personen- und/oder Sachschäden ist ausgeschlossen, wenn eine sofortige Anzeige möglich war und die genaue Feststellung der Schadensursache durch die eingetretene Verspätung vereitelt wird. Fundsachen sind beim Hauspersonal abzugeben. Jede/-r Besucher/-in ist für von ihm zu vertretende Schäden haftbar.
Der Vermieter übernimmt für Kleidungsstücke und andere Gegenstände wie Schirme, Stöcke, Gepäck, usw. des/der Besucher/-in einer Veranstaltung, sowie für abgegebene Fundsachen keine Haftung, soweit keine besonderen Obhutspflichten insbesondere durch entgeltliche Verwahrung begründet wurden.
 
5 Bild-, Film- und Tonaufnahmen, Recht am eigenen Bild
Bild-, Film- und Tonaufnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Vermieter, insbesondere wenn die Rechte Dritter dabei berührt werden. Werden durch Mitarbeiter/-innen des K, durch den/die Veranstalter/-in oder von beauftragten Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto- Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden.
 
6 Lautstärke bei Musikveranstaltungen
Die Besucher/-innen werden darauf hingewiesen, dass bei Musikveranstaltungen während der Veranstaltung im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Für Musikveranstaltungen bei denen mit hohen Schallpegel gerechnet werden muss, stellt der/die Veranstalter/-in den Besuchern/-innen auf Anforderung unentgeltlich Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.
 
7 Rauchverbot
Das K ist ein rauchfreies Haus nach den Bestimmungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSG). Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Dies gilt insbesondere auch für E-Zigaretten und E-Shishas. Das Benutzen einer Shisha ist auch in den Raucherbereichen untersagt.
 
8 Hausverbot
Hausverbote, die durch den Vermieter ausgesprochen werden, gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die in der Versammlungsstätte durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird.
 
Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt am 01. September 2013 in Kraft. Die letzte Änderung vom 01.04.2023 tritt zum 01.04.2023 in Kraft.